Neues Podcast-Format „Legal & Tax“ beantwortet Rechtsfragen für Unternehmer

05. September 2016 Informiert 5

Mit Legal & Tax schafft digital kompakt ein neues Podcastformat, bei dem regelmäßig herausragende deutsche Anwälte, Steuerberater und Notare wichtige Rechtsaspekte aus dem Unternehmeralltag diskutieren. Leser können ab sofort Fragestellungen einreichen, die sie interessieren.

Experten beantworten Rechts- und Steuerfragen

Wie sollte eine Liquidation Preference gestaltet sein? Welche Gründungsdokumente regeln eigentlich was? Und sollten Firmenanteile lieber direkt oder treuhänderisch gehalten werden? Die Liste relevanter Rechts- und Steuerfragen ist lang, wenn es um den Aufbau erfolgreicher Digitalunternehmen geht.

Mit einer eigenen Podcast-Reihe möchte digital kompakt ab sofort auf die zahlreichen Fragen beim Unternehmensaufbau eingehen und befragt dazu namhafte Anwälte, Steuerberater und Notare. In kurzen Podcasts von 15 bis 20 Minuten erklären unterschiedliche Top-Experten Themenstellungen aus ihrem Expertisefeld und liefen Erfahrungswerte und Praxiseinsichten. Eine Rechtsberatung wird dies freilich nicht darstellen, interessierte Unternehmen können so aber bereits relevante Einsichten gewinnen.

Haben Sie auch juristische und/oder steuerliche Fragen? Teilen Sie diese mit uns in den Kommentaren und wir versuchen, diese in unseren Podcasts aufzugreifen. Gerne können Sie uns auch jene Rechtsexperten vorstellen, die sie für so herausragend halten, dass sie bei Legal & Tax zu Wort kommen sollten.

Hier finden Sie alle Episoden unseres Anwalts-Podcasts Legal & Tax

digital kompakt, PaypPal Me

Bildmaterial: Pixabay (Montage)


5 Gedanken zu “Neues Podcast-Format „Legal & Tax“ beantwortet Rechtsfragen für Unternehmers”

  • 1
    Fabian Raum am September 5, 2016 Antworten

    Wie genau funktioniert ein Virtual Stock Option Plan und wie sehen die zugehörigen Rechtsdokumente dazu aus?

  • 2
    Jan am September 5, 2016 Antworten

    Gibt es gute Vertragsvorlagen bzw. was ist vertraglich zu beachten, wenn man vor der Gründung einer Körperschaft in einem freien Team beginnt an einem Projekt zu arbeiten. Also dementsprechend Fragen wichtig sind, wie zB „Wie regelt man die Nutzungsrechte, sodass auch wenn jemand austritt, trotzdem das Projekt weitergehen kann?“ Und wie regelt man die Vergütung bei Austritts eines Mitgliedes? Es gibt ja die angemessene Vergütung des Urhebers … nur wie wird diese später festgelegt? Kann man die vertraglich regeln bzw begrenzen?

    Vielen Dank für die Antworten!

  • 3
    Christian am September 5, 2016 Antworten

    Auf welche Dinge und Klauseln ist bei der Beteiligung von Investoren zu achten in den Verträgen zu achten und welche Rechte und Pflichten sollten schriftlich festgehalten werden.

  • 4
    Stefan Kimmel am September 19, 2016 Antworten

    @ Fabian: Den Unternehmen stehen für ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eine große Bandbreite an Beteiligungsmodellen zur Verfügung. Diese lassen sich im Wesentlichen in zwei Hauptkategorien aufteilen:
    Grundsätzlich wird zwischen der Ausgabe „echter“ Geschäftsanteile und „virtueller“ Beteiligungen (Phantom Stocks) unterschieden. Im ersten Fall wird der Mitarbeiter zu einem „echten“ Gesellschafter mit allen Rechten und Pflichten. Im letzteren Fall wird er auf vertraglicher Grundlage lediglich finanziell so gestellt, als wäre er ein Gesellschafter – beispielsweise indem er an einem etwaigen Exit-Erlös beteiligt wird. Das jeweilige „Trigger-Event“ – also das Ereignis, an das der Zahlungsanspruch des Mitarbeiters anknüpft (zum Beispiel Exit, Kapitalerhöhung, Aktienkurs etc.) kann grundsätzlich vertraglich frei gewählt werden. Dies gilt auch für die Vesting-Periode. Sie umfasst zum einen den Zeitraum, den der Mitarbeiter für das Startup arbeiten muss,
    um seine Rechte aus der Mitarbeiterbeteiligung ausüben zu können. Zum anderen beinhaltet sie den Zeitraum, den der Mitarbeiter mindestens gearbeitet haben muss, um überhaupt beteiligt zu werden (Cliff). Außerdem ist es möglich, den jeweiligen Mitarbeiter auch dann zu beteiligen, wenn der Exit-Fall bereits vor Ablauf der Vesting-Periode eintritt (Accelerated Vesting). Generell stehen dir also zahlreiche Varianten zur Verfügung, um ein Mitarbeiterbeteiligungsprogamm zu gestalten – von der mittelbaren Beteiligung über eine Poolgesellschaft bis hin zu Abfindungsrechten der Gesellschaft oder den üblichen Bad Leaver- und Good Leaver-Klauseln .

    Weitere Antworten dazu findest Du unter http://hub.klardenker.kpmg.de/smart-start-guide, dem Gründerleitfaden von KPMG Law und KPMG.

  • 5
    Stefan Kimmel am September 19, 2016 Antworten

    @ Jan & Christian: Die Fragen, wie ich mein Gründerteam von Anfang aufstelle, so dass es zwischen den Gründern keine enttäuschten Erwartungen gibt (die später zu Streit führen), und so dass es auch für Investoren interessant ist, dort zu investieren (ohne dass es später Streit gibt), sind mit Musterverträgen leider nicht immer sauber zu lösen. Themen wie die Aufteilung von Anteilen bei Gründung, Übertragung von Rechten und Gründervesting sind etwas, was bereits vor dem Einstieg von Investoren ausführlich besprochen und individuell vereinbart werden sollte. Selbstverständlich gibt es dabei im Markt anerkannte Regelungen, die aber für das jeweilige Team passen sollten.

    Weitere Antworten dazu findest Du unter http://hub.klardenker.kpmg.de/smart-start-guide, dem Gründerleitfaden von KPMG Law und KPMG.

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