Redaktionskodex von digital kompakt

Präambel

Das Podcastnetzwerk digital kompakt mit Sitz in Berlin verpflichtet sich der fairen Darstellung von Geschehnissen und Themen. Unsere Mitarbeiter bekennen sich zu journalistischen Standards, die Grundlage für den eigenen Anspruch sind, hintergründige Publizistik zu produzieren. Digital kompakt berichtet unabhängig, ausgewogen und mit der größtmöglichen Sorgfalt.
Die Freiheit des Wortes, die Pressefreiheit und die Aufklärung über Sachverhalte aller Art sind Voraussetzungen für ein demokratisches und gerechtes Gemeinwesen, dem sich digital kompakt verpflichtet sieht.
digital kompakt ist ein privatwirtschaftliches Unternehmen. Als solches ist es Teilnehmer am Marktgeschehen. Durch die Einhaltung verlegerischer Grundsätze bleibt die redaktionelle Freiheit gewahrt. digital kompakt zahlt nicht für Informationen und lässt im redaktionellen Programm keine Platzierung von Produkten, Marken oder Botschaften gegen Bezahlung zu, die nicht als Werbung erkennbar ist – ausgenommen sind hier Produktbesprechung, die gekennzeichnet werden. Akzeptierte Werbeformen sind Werbespots zu Beginn, in der Mitte oder am Ende der Podcasts („Pre-Roll“, „Mid-Roll“ oder „Post-Roll“), die Präsentation von Themen durch Werbepartner sowie Titel-Sponsorings von Sendungen und Podcasts.

Regelmäßige Kritik am eigenen publizistischen Produkt und Lernbereitschaft gehören zum Selbstverständnis des Senders. Die Mitarbeiter betrachten Programm und Produkt als Vermittler zwischen Geschehnissen und Themen auf der einen, sowie Hörern und Nutzern auf der anderen Seite. Der Sender bietet seinen Nutzern Orientierung und kommuniziert mit ihnen auf Augenhöhe. Nicht Tempo, sondern das Streben nach Qualität ist Anspruch von digital kompakt.

1 Grundsätze

digital kompakt ist unabhängig und arbeitet nach anerkannten journalistischen Standards. Ziel ist, Nutzern durch das Programm und das online verfügbare Angebot (ab hier: Inhalte) Orientierung in höchstmöglicher Qualität zu bieten. Die folgenden Grundsätze sind für die tägliche redaktionelle Arbeit bindend.

1.1 Unabhängigkeit

digital kompakt ist ein unabhängiges journalistisches Medium. Der Sender begibt sich zu keinem Zeitpunkt in die ökonomische Abhängigkeit von anderen Unternehmen, um die Qualität des Programms nicht zu gefährden.
Die Mitarbeiter von digital kompakt sind der Grundbaustein für ein Qualitätsprogramm und halten sich an die geltenden Standards. So legen sie Interessenkonflikte, die einer unabhängigen Berichterstattung entgegenstehen, gegenüber dem Sender offen.

Mitarbeiter von digital kompakt nehmen keine Geschenke, Zahlungen oder andere Vorteile von Organisationen, Institutionen und Menschen an, die Gegenstand ihrer Berichterstattung waren, sind oder sein könnten. Dieser Grundsatz kann vorübergehend nicht gelten, wenn es sich um Ereignisse handelt, die für eine Recherche von Bedeutung sind (Produkttests, Essen, Reisen usw.). Sie sind mit einem verantwortlichen Redakteur des Senders im Vorhinein zu diskutieren.

Beiträge, Interviews und sämtliche andere Ergebnisse publizistischer Tätigkeit werden nicht autorisiert. Besteht ein Gesprächspartner auf diesem Verfahren, wird dessen Äußerung im Programm nicht gesendet.

1.2 Sorgfalt

digital kompakt-Journalisten handeln nach dem Prinzip, jederzeit sorgfältig zu arbeiten. Dazu zählt

  • die exakte Nennung von verwendeten Quellen. Zitate sind als solche gekennzeichnet,
  • die namentliche Kennzeichnung der Autorschaft von Programmbeiträgen,
  • die Prüfung von Quellen,
  • keine Verbreitung ungeprüfter Gerüchte; es sei denn, sie sind als solche kenntlich.

1.3 Ausgewogenheit

digital kompakt ergreift in seiner Berichterstattung niemandes Partei. Zu einem Sachverhalt werden grundsätzlich so viele Auffassungen eingeholt, wie es zu einer ausgewogenen Darstellung im Programm notwendig ist. Dieser Grundsatz bezieht sich auf die Recherche, auf die Darstellung im publizistischen Produkt als auch auf die gewählte Sprache.
Das Streben nach Ausgewogenheit bedeutet nicht in jedem Fall, jeder Seite gleich viel Zeit und Platz einzuräumen. Diese Abwägung fällt unter das Prinzip journalistischer Unabhängigkeit.
Kommentar, Meinung und Bericht sind auditiv voneinander getrennt. Kommentare spiegeln grundsätzlich nur die Auffassung des Autors, nicht der gesamten Redaktion oder des Senders, wider. Inhalt von Kommentaren sind Abwägung oder Analyse und Urteil. Über die Ausgewogenheit verschiedener Kommentare, die insgesamt unterschiedliche Standpunkte aufzeigen, entscheiden verantwortliche Redakteure von digital kompakt.

1.4 Rechtschaffenheit

Der hohe ethische Anspruch unseres Berufs verlangt nach integrem und gesetzeskonformem Handeln. Diesem Grundsatz verpflichten sich die Mitarbeiter von digital kompakt.

2 Redaktionelles Arbeiten

Das Prinzip journalistischen Arbeitens bei digital kompakt lautet: „Qualität vor Quantität. Wir liefern unseren Hörern unabhängige und tiefgründige Analysen.“

2.1 Vier-Augen-Prinzip

Jeder „on air“ oder online verbreitete Inhalt wird redigiert. In Zweifelsfällen entscheidet der Redakteur vom Dienst über Verbreitung und einzelne Formulierungen.

2.2 CvD-Prinzip

Für jeden Podcast gibt es einen zuständigen Chef vom Dienst. Zu veröffentlichende Beiträge laufen über seinen Tisch. Der CvD ist Ansprechpartner bei Problemen von Freelancern und externen Hosts.

2.3 Recherche und Gegendarstellungen

digital kompakt verpflichtet sich zu einer unabhängigen, sorgfältigen und ausgewogenen Berichterstattung. Die verbreiteten Inhalte sind Gegenstand regelmäßiger redaktioneller Kritik. digital kompakt steht zu Fehlern und korrigiert diese online offen.
Onlinerecherche unterscheidet sich grundsätzlich nicht von der Offline-Recherche. In der virtuellen Welt gelten für uns die gleichen Grundsätze und Ansprüche: Verifikation der Quelle, Auftreten des Reporters als Journalist sowie Prüfung der Fakten. digital kompakt-Mitarbeiter nutzen keine Quellen, die nicht eindeutig jemandem zuzuordnen sind und damit unklar lassen, woher ihre Informationen stammen.
Gibt es berechtigte Kritik an einem verbreiteten Inhalt, wird digital kompakt seiner Pflicht zur Gegendarstellung folgen.

2.4 Journalistische Unabhängigkeit

2.4.1 Trennung von Berichterstattung und wirtschaftlichen Eigeninteressen

digital kompakt wird nach dem Verlagsprinzip geführt. Redaktionelle Inhalte können nicht von Anzeigenkunden beeinflusst werden. Journalistische Unabhängigkeit und Freiheit sind essentielle Grundbedingungen für das gesamte Projekt. Kein Mitarbeiter ist berechtigt, allein und ohne Absprache mit der Geschäftsführung mit potentiellen Kooperations- oder Werbepartnern zu verhandeln.

2.4.2 Kooperationen

Wie bei Werbekunden so gilt auch für Kooperationspartner, dass sie keinen Einfluss auf Inhalte der Berichterstattung haben.

2.4.3 Interessenkonflikte

Mitarbeiter von digital kompakt kennen und beachten die in diesem Kodex formulierten Standards. Interessenkonflikte, die die aufgestellten Grundsätze berühren, müssen gegenüber der Redaktion offengelegt werden.

2.5 Verhältnis digital kompakt zu Mitarbeitern

Im juristischen Streitfall, der sich auf einen bei digital kompakt verbreiteten Inhalt bezieht, prüft der Sender, vertreten durch seine Geschäftsführung, zunächst, ob die Recherche des Mitarbeiters den eigenen Grundsätzen genügt. Ist dies der Fall, wird der Sender ihn bei der Klärung des Streits unterstützen.

Für alle Mitarbeiter von digital kompakt gilt das Transparenzgebot: Vorträge, Seminare, Workshops und andere öffentliche Auftritte müssen der Redaktionsleitung und der Geschäftsführung mitgeteilt werden. Erhalten Mitarbeiter von digital kompakt externe Aufträge, die deren Tätigkeit bei digital kompakt tangieren oder hierzu geeignet sein könnten, so sind Redaktionsleitung und Geschäftsführung ebenfalls zu informieren. Honorarvereinbarungen und Auftragsbestätigungen bedürfen der Schriftform.

3 Diesen Regeln fühlen wir uns verpflichtet

Wir orientieren uns in unserem Selbstverständnis und unserem Arbeiten an den BBC Editorial Guidelines, dem Reuters Handbook of Journalism, dem Pressekodex des Deutschen Presserats sowie dem Tutzinger Appell der Initiative Fair Radio. Im Geiste dieser Regeln wollen wir digital kompakt entwickeln.

Gleichberechtigung und Diversity Politicy

digital kompakt fördert eine unterstützende und integrative Kultur in der gesamten Belegschaft. Es liegt in unserem Interesse, Vielfalt zu fördern und Diskriminierung am Arbeitsplatz zu beseitigen. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter und Stellenbewerber die gleichen Chancen erhalten und dass unsere Organisation repräsentativ für alle Teile der Gesellschaft ist. Jeder Mitarbeiter wird respektiert und geschätzt und ist dadurch in der Lage, sein Bestes zu geben.

Diese Politik bekräftigt unsere Verpflichtung, allen Mitarbeiter*innen Gleichheit und Fairness zu bieten und keine diskriminierenden Strukturen und Behandlungen aufgrund von Alter, Beeinträchtigung, Gender, Lebenspartnerschaft, Schwangerschaft und Mutterschaft, Rasse, ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, nationaler Herkunft, Religion oder Weltanschauung oder Geschlecht und sexueller Orientierung zuzulassen. Wir sind gegen alle Formen ungesetzlicher und ungerechter Diskriminierung.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, egal ob Teilzeit-, Vollzeit- oder Zeitarbeitskräfte, werden fair und mit Respekt behandelt. Wenn digital kompakt Kandidaten für eine Anstellung, Beförderung, Schulung oder andere Vergünstigungen auswählt, erfolgt dies auf der Grundlage ihrer Eignung und Fähigkeiten.

Alle Mitarbeiter erhalten Hilfe und Ermutigung, ihr volles Potenzial zu entwickeln und ihre einzigartigen Talente zu nutzen. Daher werden die Fähigkeiten und Ressourcen unserer Organisation voll ausgeschöpft, und wir werden die Effizienz unserer gesamten Belegschaft maximieren.

digital kompakt verpflichtet sich:

  • zur Schaffung eines Umfelds, in dem individuelle Unterschiede und die Beiträge aller Teammitglieder anerkannt und geschätzt werden.
  • Eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die Würde und Respekt für jeden Mitarbeiter fördert.
  • Keine Form von Einschüchterung, Mobbing oder Belästigung zu tolerieren und diejenigen zu disziplinieren, die gegen diese Politik verstoßen.
  • Allen Mitarbeitern Schulungs-, Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
  • Förderung der Gleichberechtigung am Arbeitsplatz, die nach Ansicht von digital kompakt eine gute Managementpraxis darstellt und wirtschaftlich sinnvoll ist.
  • Alle, die sich diskriminiert fühlen, sollen ermutigt werden, ihre Bedenken vorzubringen, damit wir korrigierende Maßnahmen ergreifen können.
  • Die Mitarbeiter sollen ermutigt werden, jeden mit Würde und Respekt zu behandeln.
  • Alle unsere Beschäftigungspraktiken und -verfahren regelmäßig zu überprüfen, damit die Fairness jederzeit gewahrt bleibt.

digital kompakt wird alle Mitarbeiter darüber informieren, dass eine Gleichstellungs- und Diversitätspolitik in Kraft ist und dass sie verpflichtet sind, deren Anforderungen zu erfüllen und Fairness am Arbeitsplatz zu fördern. Auch Fördereinrichtungen, Interessengruppen, Kunden, Lernende und Stellenbewerber werden auf die Richtlinie aufmerksam gemacht.