Entsendungsrecht
Erklärung
Recht bestimmter Anteilseigner, Vertreter in Aufsichtsrat oder andere Gremien zu entsenden; häufig beschränkt und nicht gleichbedeutend mit Mehrheiten.
Beispiel
Große Gesellschafter haben das Recht, einen oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.