Entsendungsrecht

Erklärung

Recht bestimmter Anteilseigner, Vertreter in Aufsichtsrat oder andere Gremien zu entsenden; häufig beschränkt und nicht gleichbedeutend mit Mehrheiten.


Beispiel

Große Gesellschafter haben das Recht, einen oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden.