Leistungsschutzrecht

Erklärung

Rechtsanspruch für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und ähnliche, der deren erbrachte Leistungen gegen Nutzung schützt (separat zum Urheberrecht).


Beispiel

Die GVL verwaltet die Leistungsschutzrechte für die ausübenden Musiker.