Leistungsschutzrecht
Erklärung
Rechtsanspruch für ausübende Künstler, Tonträgerhersteller und ähnliche, der deren erbrachte Leistungen gegen Nutzung schützt (separat zum Urheberrecht).
Beispiel
Die GVL verwaltet die Leistungsschutzrechte für die ausübenden Musiker.