Übernahmerecht (Angebotspflicht)
Erklärung
Regelungen, die bei Überschreitung bestimmter Beteiligungsschwellen (z. B. 30 %) eine Pflicht zum Übernahmeangebot an Minderheitsaktionäre auslösen.
Beispiel
Erwirbt ein Aktionär mehr als 30 % der Aktien, kann eine öffentliche Angebotspflicht entstehen.