Übernahmerecht (Angebotspflicht)

Erklärung

Regelungen, die bei Überschreitung bestimmter Beteiligungsschwellen (z. B. 30 %) eine Pflicht zum Übernahmeangebot an Minderheitsaktionäre auslösen.


Beispiel

Erwirbt ein Aktionär mehr als 30 % der Aktien, kann eine öffentliche Angebotspflicht entstehen.