🧠 Joëls Learnings
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Nichts tun: Bei Hinweisen auf Verstöße als Unternehmen inaktiv zu bleiben, ist (fast) immer ein Fehler und kann sogar einen Pflichtverstoß begründen.
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Interessenskonflikte ignorieren: Gerade wenn Fehlverhalten von Unternehmensbeteiligten, insb. Leitungspersonen, zu befürchten steht, muss gleich von Beginn an sichergestellt werden, dass die Aufklärung/Untersuchung von diesen Personen nicht torpediert werden kann, um die Unabhängigkeit der Untersuchung zu wahren.
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Daten verlieren oder falsch nutzen: Die größte Gefahr, wenn Verstöße im Unternehmen bekannt werden ist, dass die Daten „verschwinden“. Daher müssen Daten unmittelbar vor Verlust und Zerstörung gesichert werden. Außerdem ist die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Sicherung und Auswertung immer sauber zu prüfen und zu dokumentieren.
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Fehlender Untersuchungsplan: Ohne einen klaren Untersuchungsplan kann es Missverständnisse über den Umfang der Untersuchung geben und es können relevante Quellen übersehen oder Erkenntnisse falsch oder nicht dokumentiert werden.
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Schlechte Stakeholder-Kommunikation: Die Öffentlichkeit, aber insbesondere auch die Mitarbeiter müssen in Unternehmenskrisen immer kommunikativ richtig begleitet werden.