
Börsengang als Familienunternehmen 2: Steuern und rechtliche Aspekte
22. Januar 2026, mit Joël Kaczmarek
🧠 Joëls Learnings
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Rechtsformwahl und Einflusswahrung: Die Wahl der richtigen Rechtsform ist entscheidend für den Börsengang eines Familienunternehmens. Während die klassische Aktiengesellschaft (AG) oft bevorzugt wird, gibt es auch andere Optionen wie die SE (Europäische Aktiengesellschaft) oder die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA), die es ermöglichen, den Einfluss der Familie zu wahren. Instrumente wie stimmrechtslose Vorzugsaktien oder Mehrstimmrechtsaktien können ebenfalls helfen, den Einfluss zu sichern.
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Steuerliche Fallstricke und Planung: Ein Börsengang bringt zahlreiche steuerliche Herausforderungen mit sich, wie etwa die Beachtung von Sperrfristen bei Umwandlungen und Kapitalerhöhungen. Eine frühzeitige und sorgfältige Planung ist unerlässlich, um steuerliche Belastungen zu minimieren. Themen wie Grunderwerbsteuer und die internationale Mobilität von Gesellschaftern spielen ebenfalls eine wichtige Rolle.
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Börsensegmente und Transparenzanforderungen: Die Wahl des Börsensegments (z.B. regulierter Markt vs. Freiverkehr) beeinflusst die Transparenzanforderungen und Folgepflichten, denen sich ein Unternehmen unterwerfen muss. Der regulierte Markt bietet mit dem Prime- und General-Standard unterschiedliche Levels an Transparenzpflichten, während der Freiverkehr weniger strikt, aber auch weniger reguliert ist.
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Rolle der Berater: Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer spielen eine zentrale Rolle bei der Vorbereitung eines Börsengangs. Sie helfen nicht nur bei der rechtlichen und steuerlichen Strukturierung, sondern auch bei der Erstellung des Wertpapierprospekts und der Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen. Kommunikationsberater unterstützen zudem bei der Investor Relations und der Organisation von Roadshows.
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EU-Listing Act und Prospektrecht: Der EU-Listing Act zielt darauf ab, Börsengänge in Europa attraktiver zu machen, indem der Regulierungsaufwand gesenkt wird. Dies beinhaltet Vereinfachungen im Prospektrecht und eine Erweiterung der Prospektausnahmen. Diese Änderungen sollen es Unternehmen erleichtern, den Kapitalmarkt zu nutzen, indem sie die Anforderungen an Prospektformate und -inhalte reduzieren.