
Börsengang als Familienunternehmen 2: Steuern und rechtliche Aspekte
22. Januar 2026, mit Joël Kaczmarek
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Intro & Outro Speaker: digital kompakt mit Deinem. Moderator Joël Kaczmarek. Los geht's!
Joël Kaczmarek: High Five Leute, Hier ist Joël und ihr Wisst ja, mich fasziniert Unternehmertum. Und wenn man das bis zu einem gewissen Niveau bringt, kann man es sogar bis an die Börse schaffen. Und ich habe schon mal eine Folge aufgenommen. Rund um das Thema Börsengang für Familienunternehmen. Die verlinke ich auch nochmal in den Shownotes, Weil HEUTE folgt... Teil 2. In Teil 1 ging es nämlich darum, was sind denn eigentlich so die Ziele von sowas, Welche Strukturen gibt es dabei, Wie ist eigentlich der typische Ablauf? Und heute reden wir mehr darüber, was sind eigentlich so steuerliche Aspekte und was sind rechtliche Faktoren, die ich dabei berücksichtigen sollte, Weil das ist ja durchaus ein komplexes Unterfangen und damit du dort in keine Fallen hineinläufst, habe ich heute zwei tolle Experten an meiner Seite. Und zwar kommen die beide von der Kanzlei Möhrle Happ Luther, in dem Fall im schönen Hamburg, Also, ich sag schon mal Moin Moin, und zwar sind das zum einen der Liebe. Lucas Wessels. Lucas ist Partner im Steuerrecht bei Möhrle Happ Luther Und zwar ist er Steuerberater und natürlich auch Fachberater für Internationales Steuerrecht. Also ihn können wir alles gleich fragen. In Sachen steuern rund um Börsengänge. Und der Liebe Dr. Sebastian Bednarz, Der wiederum ist Partner im Rechtsbereich bei Möhrle Happ Luther Und als Rechtsanwalt kennt er sich hervorragend aus. Mit den Bereichen Handels- und Gesellschaftsrecht. Also heute ein dynamisches Duo, was mir mal hilft zu verstehen, was so? Die rechtlichen und steuerlichen Fallstricke sind. Ja, da bin ich ja mal neugierig. Von daher, Moin Moin nach Hamburg.
Sebastian Bednarz: MOIN Joël, schön, dass wir da sind. Moin Joël.
Joël Kaczmarek: Wie ich ja schon gesagt habe, den ersten Teil, Der ging ja sehr stark so um die Motive und Ziele, weil ich glaube, was ja beim Thema Börsengang, gerade wenn ich ein Familienunternehmen immer eine Rolle spiele, ist so diese Angst vor Einflussverlust. Also sozusagen, das Gefühl zu haben, Kann ich eigentlich unternehmerisch gar nicht mehr so schalten und walten, wie ich das möchte. Und vielleicht könnt ihr uns ja mal als Erstes dafür abholen, wie eure Mandanten. Denn davon überzeugt werden, dass man so einen Weg trotzdem geht.
Sebastian Bednarz: Also ein Börsengang ist ja ein Transformationsprozess. Viele Veränderungen und Anpassungen zieht er nach sich. Governance professionalisieren. Reporting Gegebenenfalls auf IFRS heben, Prozesse der Kapitalmarkt-Compliance etablieren, Nachhaltige Equity-Story entwickeln. Wir haben im ersten Teil, da ja schon viel zu gehört, dass das auch ein bisschen abschreckend sein kann. Aber man muss halt bedenken, dass das Unternehmen davon auch profitieren kann und die Vor- und Nachteile müssen jeweils abgewogen werden. Bei Familienunternehmen ist dann natürlich in der Tat neben den Transparenzthemen und auch den Kosten der potenzielle Verlust an Einfluss. Ein Punkt, der eine wesentliche Rolle spielt. Wir haben dabei in der Praxis bewährte Instrumente, mit denen der Einfluss auch bei börsennotierten Unternehmen nachhaltig gesichert werden kann. Ein zentraler Punkt ist dabei die Rechtsformwahl schon. Damit geht es eigentlich los, da sich die Corporate Governance bei den börsenfähigen Unternehmen wesentlich unterscheidet. Ein Börsengang erfolgt ja klassisch über die Aktiengesellschaft oder auch die SE, also die Europäische Aktiengesellschaft. Möglich ist auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Die meisten Familienunternehmen, die wir haben, Die sind aber in der GmbH oder in der GmbH und Co. KG strukturiert. Rechtsformen, die nicht IPO-tauglich sind. Und damit stehen in aller Regel ohnehin zunächst Aspekte der Rechtsformwahl und der Umstrukturierung im Vordergrund. Das muss man rechtlich und steuerlich sowieso gut durchdenken. Und das hat dann aber auch gleichermaßen wesentliche Relevanz für den Einfluss, die die Familie später hat. Schon dieser erste Schritt, Der vorgelagerte Rechtsformwechsel, kann einen erheblichen kulturellen Wandel mitbringen. Das sehen wir in der Praxis Halt auch häufig, wenn wir familiengeführte Unternehmen haben, die es einfach gewohnt sind, Dass der Unternehmer oder die Unternehmerfamilie klar sagen kann, so wird es gemacht. Ein Weisungsrecht des Anteilseigners gibt es bei der Aktiengesellschaft nicht. Das heißt aber nicht, dass bei einer Börsennotierung der Einfluss aus der Hand gegeben werden muss, Sondern vielmehr gibt es ja viele prominente Beispiele, wie der Einfluss dann auch dauerhaft gesichert werden kann.
Joël Kaczmarek: Und wenn man jetzt mal das so ganz konkret durchgeht, was ist, so der effektivste Weg, wenn das mein Ziel ist, dass ich quasi Einfluss wahren möchte, Aber von der Gesellschaftsform trotzdem börsentauglich sein?
Sebastian Bednarz: Man kann das eigentlich nicht pauschal beantworten, sondern da muss man jeden Einzelfall sich sehr genau angucken. Es gibt Familienunternehmen, die gehen zum Beispiel in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien, hat eine besondere Struktur. Da gibt es einen persönlich haftenden Gesellschafter, in der Regel eine haftungsbeschränkte Kapitänin. Kapitalgesellschaft, die dann häufig auch weiterhin von der Unternehmerfamilie kontrolliert wird. Die Kommanditaktionäre sind am Unternehmen beteiligt, haben aber keinen Einfluss auf die Geschäftsführung. Auch der Aufsichtsrat bei der KGaA hat keine Personalkompetenz und kann die Geschäftsführung im Grundsatz auch nicht über Zustimmungsvorbehalte steuern. Dadurch bleibt der unternehmerische Einfluss der Familie auch nach einem Börsengang weitgehend erhalten, Was die KGaA für Familienunternehmen attraktiv machen kann. Beispiele sind etwa Henkel AG & Co. KGaA oder auch die Fresenius SE & Co. KGaA. Aber man kann jetzt auch auf der anderen Seite nicht pauschal sagen, dass die KGaA immer der richtige Weg ist, Weil sie halt auch komplex ist. Und vielleicht auch von den Investoren nicht immer. Die bevorzugte Rechtsform ist. Also die AG ist natürlich die klassische Rechtsform für börsennotierte Unternehmen, an die wir so denken. Und ich denke, Man kann auch sagen, dass Investoren grundsätzlich die Aktiengesellschaft bevorzugen. Die Struktur ist da halt anders. Da weiß man, denke ich, Es gibt den Vorstand, den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Der Vorstand ist weisungsunabhängig. Also weder der Aufsichtsrat noch die Hauptversammlung kann ihm Weisungen erteilen. Er wird dann überwacht vom Aufsichtsrat. Und der kann auch über Zustimmungsvorbehalte gewissen. Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen. Aber wie gesagt, ganz wichtig. Keine Weisungsabhängigkeit. Und die Hauptversammlung ist dann wiederum für eher grundlegendere Entscheidungen. Und hat halt insbesondere keinen direkten Einfluss auf die Bestellung des Vorstands und hat auch ebenfalls kein Weisungsrecht. Und das ist so eigentlich der wesentliche Unterschied erst einmal zu der Rechtsform der GmbH. Oder halt die GmbH und GmbH & Co. KG, wo sich dann vieles entsprechend wie bei der GmbH darstellt.
Joël Kaczmarek: Okay, verstanden. Wenn wir vielleicht nochmal so ein bisschen global galaktisch drauf gucken, was sind denn so die Kriterien, nach denen ich eigentlich entscheiden sollte, Welche Rechtsform dann für mich die Richtige ist?
Sebastian Bednarz: Da muss man natürlich irgendwie sehr danach gucken, wie viel will ich finanzieren, wie stark bleibe ich selber drin, Welche steuerlichen Aspekte gibt es, Dann sind auch mitbestimmungsrechtliche Aspekte spielen dabei auch eine Rolle. Punkte, die für eine SE sprechen können, übrigens Punkte, die auch für eine KGaA in gewisser Hinsicht sprechen können, Aber gehen wir vielleicht nochmal kurz auf die SE ein, die dualistische, die ist sehr ähnlich. Deutschen AG, hat also auch Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung, Drei Organe. Und es kommt auch zu weiten Teilen. Deutsches Aktienrecht zur Anwendung. Hier ist häufig dann eigentlich der Mitbestimmungsaspekt. Ein Grund, der vielleicht den Ausschlag für die SE geben kann. Das will ich heute mal ein bisschen ausklammern, Weil Mitbestimmungsthemen jetzt eigentlich nicht. IPO-spezifisch sind. Dann haben wir auf der anderen Seite die monistische SE, die wiederum etwas seltener ist. Und dadurch vielleicht auch an der praktischen Handhabung etwas aufwendiger. Hier gibt es die Möglichkeit, dass man etwas direkteren Einfluss auf die Geschäftsführung hat, Weil die monistische SE ein Verwaltungsrat nur hat, also nicht Vorstand und Aufsichtsrat. Und der Verwaltungsrat übernimmt sowohl die strategische Führung als auch die Überwachung der Gesellschaft. Er bestellt dann die Geschäftsführer und Direktoren, Kann sie auch abrufen, hat dort auch ein Weisungsrecht. Konkret Auch Einfluss auf die Geschäftsführung nehmen, weil die Kompetenzen hier halt stärker gebündelt sind. Dualistischen System mit Vorstand und Aufsichtsrat. Ob klassische AG, wie gesagt, SE oder KGaA, muss man sehr im Einzelfall dann drauf gucken.
Joël Kaczmarek: Okay, ich wusste gar nicht, dass es die Se sozusagen so noch unterschieden gibt. Und jetzt haben wir natürlich schon mal festgestellt, dass allein durch die Rechtsform ja schon erhebliche Unterschiede zustande kommen. Was gibt es denn sonst noch für weitere Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb der verschiedenen Organisationsformen, Wenn ich den Einfluss der Familie gerne sichern möchte?
Sebastian Bednarz: Ja, bewährtes Mittel ist die Ausgabe stimmtrechtsloser Vorzugsaktien. Das gilt unabhängig davon, ob es AG oder SE oder KGaA ist. Ein nettes Beispiel ist der Porsche-Börsengang, bei dem stimmrechtslose Vorzugsaktien nur ausgegeben und nur diese gelistet wurden. Da hat man dann so ein bisschen das Thema, Dass der Gesamtanteil stimmrechtsloser Vorzüge höchstens die Hälfte des Grundkapitals ausmachen kann. Und da muss man dann halt gucken, wie viel Kapital man aufnehmen will, wie die Familie drinbleiben will und wie es dann zueinander passt. Aber das ist mal der erste wesentliche Punkt. Der zweite... Punkt, an den man denken könnte, jetzt auch gerade neuerdings, sind die Mehrstimmrechtsaktien, die wir eigentlich aus dem Ausland kennen, die jetzt in Deutschland wieder eingeführt wurden. Da muss man allerdings wissen, dass die sich eigentlich nicht dafür eignen, dauerhaft den Einfluss des Unternehmers oder der Unternehmerfamilie zu sichern. Dieses Mehrstimmrecht bei einer Listung der Aktien an der Börse zeitlichen Beschränkungen unterliegt und auch entfällt, wenn die Aktien veräußert werden.
Joël Kaczmarek: Okay, gut. Also, hier kann ich quasi auch die Eigentümerstruktur beeinflussen. Kann ich denn sonst auch durch die Besetzung der Organe Einfluss ausüben?
Sebastian Bednarz: In gewissen Grenzen über die Wahl zum Aufsichtsrat natürlich. Einfluss nehmen auf die Vorstandsbesetzung mittelbar. Das hängt natürlich dann von den Mehrheitsverhältnissen ab. Man kann sich auch Entsendungsrechte einräumen lassen. Als Aktionär. Das wäre dann nicht mehr von dem eigenen Quorum abhängig, Sondern da könnte man selbst außerhalb von der Aufsichtsratswahl Mitglieder des Aufsichtsrats bestimmen. Da ist es allerdings so, dass die Zahl von Entsendungsrechten beschränkt ist. Und man dadurch halt nicht die Mehrheit im Aufsichtsrat sicherstellen kann.
Joël Kaczmarek: So, und ich meine, jetzt ist es ja so, die Rechtsformen, Die wähle ich ja jetzt nicht nur, um den Einfluss quasi zu kontrollieren, sondern ja. Sicherlich hat es auch steuerliche Implikationen. Lucas, Vielleicht kannst du uns ja mal so ein Stückchen abholen. Was sind denn so die steuerlichen Fallstricke, die du so aus der Praxis kennst, wenn der Weg an die Börse angestrebt wird?
Lucas Wessels: Ein großer, großer Fallstrick, der uns da eigentlich in der Praxis begegnet, ist, Dass man sehr schnell in die börsenfähige Gesellschaftsform muss. Das ist so ein bisschen im Zwiespalt zu den steuerlichen Rahmenbedingungen, die wir hier in Deutschland haben. Also grundsätzlich ist es so, dass wir Rechtsformwechsel, Also diese Wege von Personen, Kapitalgesellschaften und die börsenfähigen Kapitalgesellschaften steuerneutral bestreiten können. Unter dem sogenannten Umwandlungssteuergesetz. Aber da in der Regel für diese steuerneutrale Einbringung, für diese steuerneutrale Umwandlung in Anführungszeichen bezahlen mit steuerlichen Sperrfristen, also so Behaltensfristen, die auf den Anteilen liegen, die wir dann umwandeln. Daher ist es für uns in der Praxis essentiell, früh mit den Unternehmerinnen und Unternehmern ins Gespräch zu kommen und frühzeitig diese Planung anzugehen, Damit wir dieses Spannungsfeld Sperrfristen, wo wir über so Perioden von drei bis sieben Jahren reden, optimal auch navigieren können und steuerliche Belastungen dann zugunsten unserer Mandantinnen und Mandanten auch vermeiden.
Joël Kaczmarek: Also in der Vorbereitung, sage ich mal, darf man schon vorsichtig sein. Was ist denn so im weiteren Fortgang? So typische Stolpersteine?
Lucas Wessels: Ja, ich habe es gerade schon angesprochen. Ein wirklich kritischer Punkt ist das Thema Sperrfristen. Da geht es gar nicht nur originär um die Umwandlung, die wir unmittelbar im Zusammenhang mit dem Börsengang machen, sondern auch Vorstrukturierung, also Umstrukturierung in den Unternehmensgruppen, die da gelaufen sind. Da muss man ganz genau hingucken, wie lange wir jetzt noch Haltefristen zu erfüllen haben, weil die in der Regel durch den Börsengang verletzt werden können. Hier ist ein besonders sorgfältiges Monitoring und auch eine vorausschauende Planung unerlässlich. Um diese Nachteile zu vermeiden und zu reduzieren. Ein ganz prominenter Fallstrick ist eigentlich so das Thema. Kapitalerhöhung von Gesellschaften. Da geht es gar nicht um originelle Umwandlung, Aber eine Gesellschaft will neues Kapital aufnehmen. Und im Rahmen einer Kapitalerhöhung werden dann neue Anteile oder neue Aktien ausgegeben. Und diese können von neuen, aber auch von bereits beteiligten Altgesellschaften übernommen werden. Altgesellschaften, Die schon sperrfristbehaftete Anteile haben. Nehmen an der Kapitalerhöhung nicht teil oder Diskoteil teil oder durch diese Maßnahmen wird ihr Beteiligungsverhältnis nochmal verändert, Dann kann das auch einen Sperrfristverstoß darstellen, und das führt dann zu steuerpflichtigen Einnahmen. Besonders komplex ist das hier, dass wir einen steuerlichen Gewinn dann bei den Unternehmerinnen und Unternehmern sehen. Da gar keine reale Geldzahlung gegenübersteht. Das nennt man dann dry Income. Das muss man unbedingt vermeiden, weil Steuern zu bezahlen, ohne entsprechenden Liquiditätszufluss zu haben, Das ist überhaupt nicht spannend und müssen wir auf jeden Fall vermeiden.
Joël Kaczmarek: Da kenne ich auch keinen Unternehmer, dem das Spaß machen würde. Wo du das schon ansprichst. Also, ich habe jetzt verstanden, steuerlich eine ganze Menge zu beachten, aber gerade auch, so, weil Umsatzsteuer ein Stück weit da auch anklingt. Was sind denn da so? Weitere kritische Themen?
Lucas Wessels: Die Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe neuer Aktien, neuer Anteile einer Gesellschaft ist grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig. Also darauf wird keine Umsatzsteuer bezahlt. Gleichzeitig nehmen die Unternehmen und die Unternehmer natürlich Beratungsleistungen in diesem Zusammenhang auf. Wir kommen später nochmal zu der Rolle der Berater im Kontext. Börsengang. Komme ich Eingangsleistungen steuerpflichtig, Ausgangsleistungen, ist steuerfrei und das hat mit dem Vorsteuerabzug sehr viel zu tun. Also kann ich mir die Umsatzsteuer eigentlich wiederholen, die ich für diese Beratungsleistungen bezahlt habe. Diese partielle Entlastung von der Umsatzsteuer, Das nennen wir. Vorsteuerabzug, ist dann nicht möglich, Wenn die Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Kapitalbeschaffung als steuerfreie Leistungen stehen. Hier ist es ganz, ganz wichtig, mit den Beratern im Gespräch zu sein, Klar, die Leistungspakete abzugrenzen. Was gehört jetzt noch zur Ausgabe der Anteile? Was sind vielleicht andere? Da sensibilisieren wir unsere Mandanten eigentlich auch regelmäßig sehr für. Ein anderes Thema ist noch Thema. Grunderwerbsteuer. Totales Herzensthema von mir, was wir ganz, Ganz viel sehen bei unseren Mandanten. Das ist auch überhaupt nicht zu unterschätzen. Befinden sich Immobilien im Betriebsvermögen? Erschwert uns das in der Regel, so eine Vorstrukturierung zu machen, den Weg in die börsenfähige Gesellschaft zu finden? Da bietet das Gesetz gegenwärtig auch noch einige Gestaltungsmöglichkeiten. Hier schauen wir auch immer auf die individuellen Merkmale der Investoren und schauen, was wir machen können, um möglicherweise auch Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Vielleicht noch zu dem Thema, Das ist auch etwas, was man sehr global denken muss. Also die Grunderwerbsteuer kennen wir nicht nur in Deutschland, sondern eigentlich in allen europäischen Ländern und auch weltweit.
Joël Kaczmarek: Aber das ist ja wirklich komplex. Also, wenn ich sozusagen schon Immobilien besitze als Unternehmen und dann durch den Rechtsformwechsel und die Beteiligung neuer Investoren wird dann sozusagen. Sowas fällig. Das ist ja krass. Ich meine, was ist denn sonst mit dem anderen Klassiker? Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer? Spielt das da auch eine Rolle?
Lucas Wessels: Gibt es auch unterschiedliche Steuerbefreiungen aus dem Erbschaftssteuergesetz. Da geht es um 85-prozentige bis 100-prozentige Steuerbefreiung. Und diese Begünstigungen, Die unterliegen auch sehr strengen Bedingungen. Da ist so ein Stichwort. Lohnsummenklausel. Da können auch mal Behaltensfristen mit reinstellen. Das muss man sich natürlich auch ganz genau angucken. Im Vorfeld auf dem Börsengang entscheidet dann manchmal auch über einen Zeitpunkt eines Börsengangs.
Joël Kaczmarek: Und kannst Du uns mal so ein Stück weit dafür abholen, wenn ich jetzt über steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten rede? Also Das Ziel ist ja, dass ich als Familienunternehmen dann meine Steuerlast möglichst senken will. Was kann ich denn tun? Was habe ich für Mittel, wenn ich zum Beispiel sowas anschaue wie Veräußerungsgewinne, Holdingstrukturen? Oder was ja irgendwann auch ein Thema, dann wird, Nachfolgeplanung. Also, was kann ich tun, um das steuerlich zu optimieren?
Lucas Wessels: Große Überschrift ist, Da gibt es keinen One-Fits-All-Approach. Also, da müssen wir sehr individuell gucken, was wir so schon vorfinden. An Gesellschaftsstrukturen. Grundsätzlich, weil du es gerade auch angesprochen hast, Thema Holdingstruktur ist natürlich interessant. Also sehr marktgängig, heißt, Wir schalten vor ein operativ tätiges Unternehmen, eine Holding. Da können Familienmitglieder beteiligt sein. Auch nur einzelne Familienmitglieder daran beteiligt sein. Dann gibt es vielleicht mehrere Holdinggesellschaften über dieser operativ tätigen Gesellschaft. Das dient primär, dem Zweck beim Verkauf der Anteile, den Erlös erst einmal steuerbegünstigt zu realisieren. Dann kann man das Thesaurieren in der Holdinggesellschaft. Das heißt, ich parke meine Gewinne da drin. Und wenn ich dann später aus der Holding ausschütte, dann habe ich nochmal... In der Regel die Kapitalertragsteuer da drauf, Dann kommt es zu so einer in Anführungszeichen nachgelagerten Besteuerung. Also, das ist eine Möglichkeit, um Gewinnesteuer günstig zu parken, auch zu reinvestieren. Das ist für unsere Mandatschaft extrem relevant, bietet ganz, ganz großes Potenzial, und das lohnt sich da hinzugucken. Vielleicht in dem Zusammenhang noch einsatzschwellig, ist total relevant, mittlerweile das Thema Kapitalertragsteueroptimierung bei den Ausschüttungen mitzudenken. Und auch das Thema Wegzugsbesteuerung ist was, was unsere Mandanten total bewegt.
Joël Kaczmarek: Kannst du es nochmal ein bisschen einordnen, warum das so von solcher Bedeutung ist, Diese Aspekte?
Lucas Wessels: Also so historisch klassische Konzepte haben wir eigentlich häufig gesehen, ist auf eine reine nationale Ansässigkeit der Gesellschafter, der Anteilseigner ausgerichtet gewesen. Was wir sehen, dass im Bereich der Familie, wenn wir auf Familienunternehmen schauen, Die Gesellschafterstämme extrem international mobil sind und auch verteilt sind, insbesondere die jüngeren Generationen. Da geht es los mit Auslandsaufenthalten im Rahmen der... Der Schule, dann Auslandsstudium. Wir sehen viel mehr globale Aktivität. Und diese Fußabdruck, die die Familien dann haben, Das ist steuerlich sehr komplex. Da ist es anspruchsvoll, A, zu planen, Wie können die nachher Ihre Kapitalerträge aus diesen Holdinggesellschaften steuergünstig wiederbekommen. Da geht es aber auch um das Thema Wegzugbesteuerung. Dadurch, dass ich international unterwegs bin und auch meine Wohnorte mal ändere. Kann es dazu kommen, dass ich eigentlich so eine fiktive Veräußerung meiner GmbH-Anteile oder AG-Anteile darstelle? Und da gibt es auch bewährte Mittelstrukturen, die wir regelmäßig beraten, um dem entgegenzustehen. Da ist ein Stichwort, so eine gewerblich tätige GmbH & Co. KG-Struktur, die helfen kann, die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden.
Joël Kaczmarek: Warum ist denn dieser internationale Faktor so wichtig? Zahle ich nicht, die Steuern immer da, wo ich Sie quasi meine Umsätze erhebe? Oder gibt es da auf EU-Ebene quasi noch eine Art Doppelbesteuerung?
Lucas Wessels: Die Maxime wäre, dass man immer nur einmal Steuern bezahlt, entweder in Land A oder B. Aber in der Realität ist es so, dass wir da ganz, ganz viele Anknüpfungspunkte haben, wo sich die Staaten über Besteuerungsrechte streiten und es dann auch zu Doppelbesteuerung kommt. Genau das ist der Punkt.
Joël Kaczmarek: Was ist so mit dem ganzen Thema, weil wir es gerade schon mal angerissen haben, Nachfolgeplanung? Was spielt denn da so steuerlich-strategisch noch eine Rolle?
Lucas Wessels: Mal wieder so den Blick auf die kapitalmarktfähigen Gesellschaften, Aktiengesellschaft. Da sehen wir häufig in der Nachfolgeplanung. Stimmbindungs- und Poolverträge. Ein Instrument, um die Nachfolge in Aktiengesellschaften zu steuern. Das ist auch steuerlich grundsätzlich alles zulässig. Aus erbschaftssteuerlicher Sicht kann das auch noch unter Umständen von Vorteil sein. Die haben allerdings auch immer Auswirkungen auf Aktien- und kapitalmarktrechtliche Pflichten, Weil diese Pool- und Stimmbindungsverträge ja die Stimmen der Beteiligten zusammenrechnen. Und da gibt es eine Verpflichtung zur Abgabe von Stimmrechtsbeteiligungen unter Umständen.
Joël Kaczmarek: So, Und wenn wir uns jetzt nochmal den IPO so ein Stück weit mehr vom Ablauf her anschauen. Also, wir haben jetzt viel darüber geredet über die Strukturierung, Rechtsform, Wir haben viel über die steuerlichen Aspekte gesprochen. Was ist denn so der weitere Weg zum IPO? Also Was für Schritte sind eigentlich erforderlich?
Sebastian Bednarz: Also Wesentliche Eckpunkte werden letzten Endes dann vorgegeben, Einmal durch die Vorbereitung des Wertpapierprospekts und dann durch das Verfahren für die Zulassung bzw. Einbeziehung der Aktien in den Handel. Und auf dem Weg dahin müssen wir über den Börsenplatz und das Segment entscheiden. Warum? Weil die Entscheidung für... Das Börsensegment maßgeblich für die Zulassungs- und Einbeziehungsvoraussetzungen. Und auch die jeweiligen Folgepflichten ist, die mit der Börsennotierung nachher verbunden sind. Unterscheiden wir ja klassischerweise, kennt man den regulierten Markt und den Freiverkehr. Der regulierte Markt ist staatlich reguliert. Beim Freiverkehr ist es privatrechtlich im Wesentlichen durch die Börsen vorgegeben. Wenn jetzt Wertpapiere im regulierten Markt gehandelt werden sollen, müssen die zugelassen werden. Und damit ist auch gleichzeitig verbunden. Grundsätzlich eine Prospekterstellung. Im regulierten Markt sind die Zulassungsfolgepflichten erheblich umfangreicher als im Freiverkehr. Korrespondierend dazu erhöht aber auch der regulierte Markt den Zugang zu einem größeren Kreis potenzieller Investoren. Es geht dann also letzten Endes darum, dass man abwägt zwischen dem Kapitalbedarf des Emittenten. Auf der einen Seite und dem Aufwand für die Aufrechthaltung der Notierung im jeweiligen Segment. Und dann wird das nochmal wieder weiter unterschieden. Im regulierten Markt haben wir dann auch noch den Prime Standard mit nochmal erhöhten Transparenzanforderungen. Und den sogenannten General Standard, der dann eigentlich die gesetzlichen Mindestanforderungen des regulierten Marktes letzten Endes abbildet. Da sind die Transparenzpflichten etwas weniger strikt als im Prime Standard. Da haben wir es mit einer IFRS-Konzernrechnungslegung zu tun, sind Halbjahresfinanzberichte zu erstellen, wenn auch nicht wie im Prime Standard Quartalsberichte.
Joël Kaczmarek: Was sind denn so die Pflichten? Den ich mich jetzt unterwerfen muss, wenn ich im regulierten Markt notiert, bin?
Sebastian Bednarz: Also im Wesentlichen sind das einmal. Ad-hoc-Pflichten, weiß man, Börsennotierte Unternehmen im regulierten Markt müssen relevante Informationen, die also für den Börsenkurs relevant sind und die sie unmittelbar betreffen und nicht öffentlich bekannt sind, Die müssen grundsätzlich unverzüglich veröffentlicht werden. Gilt unter bestimmten Voraussetzungen auch im Freiverkehr. Dann haben wir die Directors' Dealings, Da müssen Führungskräfte und die nahestehende Person, also Eigengeschäfte in Aktien und auch Derivaten. Ihres Unternehmens ab einem bestimmten Schwellenwert melden. Und wir haben als wesentlichen weiteren Punkt die Stimmrechtsmitteilung, also die Beteiligungstransparenz, dass Aktionäre ab einem bestimmten Schwellenwert da jetzt schon drei Prozent mitteilen müssen, Dass sie an der Gesellschaft beteiligt sind. Und das wird dann auch von der Gesellschaft veröffentlicht. Auch im Freiverkehr, wo das dann eigentlich erst ab 25 Prozent eingreift.
Joël Kaczmarek: Aber ist dann, so die Logik, dass der Freiverkehr mit... Deutlich weniger strenge Regeln. Versehen ist? Also habe ich da quasi ein wesentlich leichteres Spiel, weniger Aufwände. Oder ist das gar nicht so?
Sebastian Bednarz: Im Ausgangsbuch kann man erstmal sagen, Im Freiverkehr brauchen wir für die Einbeziehung der Wertpapiere erstmal keinen Prospekt. Dadurch hat man erstmal im Grundsatz einen kostengünstigeren Zugang zu der Handelsplattform. Allerdings muss man auch darauf gucken, Beim öffentlichen Angebot von den Aktien ist dann doch gegebenenfalls ein Prospekt oder ein Wertpapier-Informationsblatt zu veröffentlichen. Und im Freiverkehr haben wir auch, Das habe ich eben schon gesagt, Unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Anwendbarkeit der Ad-hoc-Mitteilungspflichten und auch der Directors' Dealings. Anders allerdings dann halt bei der Stimmrechtsmitteilung.
Joël Kaczmarek: Haben wir jetzt mal ganz ehrlich gesprochen, weil wir wollen ja heute so ein Stück weit verstehen, Was Börsengänge für Familienunternehmen bedeuten. Ist das nicht alles deutlich zu hoher? Aufwand, wenn ich ein kleines oder mittleres Unternehmen bin?
Sebastian Bednarz: Da muss man sich halt genau angucken. Es gibt dann auch wiederum im Freiverkehr. Segmente, die... Die speziell auf KMUS ausgerichtet sind. Die haben dann zusätzliche Transparenzanforderungen, um auch für Investoren interessanter zu sein, aber sind dann teilweise doch weniger streng geregelt als der regulierte Markt. Zum Beispiel Scale von der Deutschen Börse. Da ist der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate zu veröffentlichen. Das ist auch dort ein halbes Jahresfinanzbericht zu erstellen. Dennoch ist es an anderer Stelle dann auch weniger streng, reguliert. Dieses Segment soll dann letzten Endes den Gesellschaften, die gerade an KMU-fokussierte Investoren herantreten wollen, auch eine Plattform geboten werden.
Joël Kaczmarek: Okay, also. Im Prinzip kann man sagen, Ich unterwerfe mich einem gewissen Rechtsregime, wenn ich jetzt einen bestimmten Börsenplatz oder ein bestimmtes Segment wähle. Was sind denn sonst noch so? Faktoren, die ich vorbereiten muss, also wichtige Schritte, bevor eigentlich mein Unternehmen an der Börse starten kann?
Sebastian Bednarz: Gesellschaftsrechtlich sind dann Grundsatzbeschlüsse von Vorstand, Aufsichtsrat, Dann gegebenenfalls hier in der Struktur auch der Gesellschaft, Kapitalerhöhung, die durchgeführt werden muss, Gegebenenfalls Anpassung der Stückelung und so weiter. Oder auch die Satzungsgestaltung für die zukünftige Phase. Dann an der Börse. Absatz von der gesellschaftsrechtlichen Seite, Vor allem weiter mit der Mandatsvereinbarung mit dem Konsortialführer, Also dem Institut, das den Börsengang dann im Wesentlichen begleitet. Da wird dann frühzeitig die Mandatsvereinbarung geschlossen. Und so wesentliche... Punkte des Weges zum Börsengang auch schon geregelt. Die eigentliche Verpflichtung kommt dann aber erst später im Übernahmevertrag. Und hier sind dann auch, Je nach Einzelfall, werden dann besondere Vereinbarungen getroffen, Zum Beispiel Lock-up-Pflichten, dass während eines bestimmten Zeitraums die Aktien nicht verkauft werden dürfen. Oder solche Themen.
Joël Kaczmarek: Wie ist das eigentlich so? Mit euch, mit Rechtsanwälten, mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Also wann kommen die eigentlich bei so einer Vorbereitung auf einen IPO ins Spiel?
Lucas Wessels: Die Beteiligung von Rechtsanwärten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bei so einer Vorbereitung des Börsengangs ist, Glaube ich, schon eine sehr zentrale Rolle. Zum einen haben wir schon gehört. Im Rahmen dieses Podcast und auch im Rahmen des Podcast, den du mit unseren Kollegen aufgezeichnet, hast, dass eine ganze Reihe von Voraussetzungen zu beachten sind. Und das muss navigiert werden. Da kommen, glaube ich, auch gerade spezialisierte Rechtsanwärte wie Sebastian ins Spiel. Wir haben heute so ein bisschen rekapituliert, Ungewollte Steuerpflichten reinlaufen können, Da sehe ich dann uns Steuerberater. Außerdem, Und das ist eigentlich die Arbeit, die vielleicht die Investoren so mittelbar sehen, ist, Dass Berater natürlich ganz, ganz viel mit der strukturellen Vorbereitung des emittenten Arbeiten und diesen Börsengang vorbereiten, Die Erstellung des Prospekts auch mitmachen. Darüber hinaus ist es auch so, dass wir einem Emissionskonsortium gegenüber als Berater auch ganz verschiedene Erklärungen abgeben. In Bezug auf die rechtlichen Verhältnisse des Emittenten, Die Richtigkeit des Prospekts. ist, also des Wertpapierprospekts und die in diesem Wertpapierprospekt wiedergegebenen Abschlüsse. Das nennt man dann Legal Opinion, Disclosure Opinion oder Comfort Letter. Und um da hinzukommen, müssen wir als Berater regelmäßig auch eine umfassende Due Diligence machen, Also eine Risikoprüfung des Unternehmens in diesen unterschiedlichen Fachbereichen. Legal, Tax, für Steuern. Und diese Haftungsrisiken, die in dem Unternehmen sind, umreißen, um das in den Prospekt und Wertpapier Prospekt und das öffentliche Angebot einfließen zu lassen. Darüber hinaus ist so eine Due Diligence, glaube ich, Super hilfreich, im Hinblick auf IPO Readiness Vieles zu verstehen, Also von außen, einen Blick zu haben, auf das Unternehmen, mit dem Unternehmer ins Gespräch zu kommen. Über Themen, die noch Optimierungspotenzial haben oder wo man schon sehr, sehr gut aufgestellt ist. Bei der Due Diligence ist es auch so, dass wir bei Familienunternehmen mit Auslandsbeteiligung das Thema natürlich sehr global denken müssen. Und da auch auf ein ganz starkes Netzwerk. Zurückgreifen und mit unseren Partnern im Ausland zusammenarbeiten.
Joël Kaczmarek: Und wenn wir den Faktor, den wir jetzt gerade so besprechen, diesen ganzen Ablauf mal abschließen, gibt es so strukturell auch noch Anpassungen, die ich erfüllen muss, um quasi diese ganzen Pflichten, die ich dazu erfüllen habe, denen gerecht zu werden?
Sebastian Bednarz: Das Aktienrecht und das Kapitalmarktrecht sind ein bisschen ineinander über. Wir haben schon viel. Jetzt gehört über diese ganzen Themen Ad-hoc-Publizität, Regelpublizität, die ganz andere Fristen geknüpft ist. Also das je nachdem, in welchem Segment man ist, halt man auch schneller durch sein muss. Mit dem Jahresabschluss. Und das hat natürlich auch zur Folge, dass man strukturell die internen Prozesse darauf ausrichten muss. Kapitalmarktkommunikation, Das muss natürlich vorbereitet werden. Und dann haben wir auch noch weitere Aktien- und kapitalmarktrechtliche Themen, die man eigentlich gar nicht klassisch als Folgepflichten in der Börsennotierung ansieht, aber die man trotzdem halt im Hinterkopf behalten. Da will ich jetzt gar nicht im Einzelnen darauf eingehen, sondern nur mal ein paar Stichworte sagen, weil das uns den Rahmen hier, glaube ich, sprengen würde. Es geht schon damit los, dass wenn man in die Rechtsform der AG wechselt, man gegebenenfalls einen Abhängigkeitsbericht erstellen muss, in dem die Geschäfte der Gesellschaft mit verbundenen Unternehmen dargestellt werden. Dann haben wir an die Börsennotierung anknüpfend. Veröffentlichungspflichten im Zusammenhang mit relative Partner. Related Party Transactions, Also Geschäften auch mit nahestehenden Personen. Gegebenenfalls muss der Corporate Governance Codex beachtet oder Abweichung davon erklärt werden. Wir haben die Vergütungsberichterstattung, was auch an die Börsennotierung anknüpft. Und dann kennt man die ganze Diskussion um die Geschlechterquoten im Aufsichtsrat. In Teilen jedenfalls daran anknüpft, ob es eine börsennotierte Gesellschaft ist oder nicht. Dann schließlich muss man auch immer mitdenken, noch das Übernahmerecht, wo es halt eine Angebotspflicht gibt. Gibt eines Aktionärs, Wenn er halt mindestens 30 Prozent erworben hat, dann muss er ein Pflichtangebot abgeben. Auch das ist etwas, was an die Zulassung zum regulierten Markt anknüpft.
Joël Kaczmarek: Jetzt würde ich mit euch gerne abschließend nochmal ganz kurz ein, Zwei Sätze über den Wertpapierprospekt verlieren, weil in Vorbereitung auf den IPO ist. Der wichtig, habt ihr auch schon ein bisschen, was zu gesagt. Und ich habe irgendwie leuten hören, dass es jetzt diesen sogenannten EU Listing Act gibt. Wo der Rechtsrahmen auch sich nochmal ein Stück weit verändert. Was hat es denn damit eigentlich auf sich?
Sebastian Bednarz: Genau, Durch den EU Listing Act sollen IPOS in Europa attraktiver gemacht werden und der Regulierungsaufsicht so ein bisschen gesenkt werden. Neben Änderungen bei der Ad-hoc-Berichterstattung und bei Directors' Dealings ist da ein Kernpunkt, das Prospektrecht. Da werden zum einen die Anforderungen an den Prospekt, der ja, grundsätzlich vor allem öffentlichen Angebote der Zulassung von Nacken. Aktien zum regulierten Markt zu veröffentlichen, ist vereinfacht. Und auch der Anwendungsbereich von Ausnahmen, also von Fällen, in denen kein Prospekt benötigt wird, wird erweitert. Das ist teilweise, was die Vorgaben zu den Prospektformaten und Inhalten angeht, kommt es jetzt in 2026 zum Tragen. Bei den Prospektausnahmen gilt das schon seit 2024. Konkret bedeutet das erst einmal, dass prospektfreie öffentliche Angebote inzwischen bis 12 Millionen. Zulässig sind. Das waren bislang acht Millionen. Da können die Mitgliedstaaten die Grenze absenken bis auf fünf Millionen, Aber nach dem aktuellen Entwurf zum Standortförderungsgesetz wird der Deutsche Gesetzgeber davon voraussichtlich keinen Gebrauch machen. Dann ist nur noch ein Wertpapier-Informationsblatt nötig. Und auch bei Kapitalerhöhungen ändert sich das. An diesen prospektfrei bis 30 Prozent des bereits gelisteten Aktienbestands möglich, statt bislang 20. Auch da braucht man dann ein weiteres Dokument, das maximal elf Seiten lang sein darf. Und daraus zeigt sich heute schon, dass natürlich auch der Aufwand deutlich anders ist. Man muss natürlich trotzdem auch eine Due Diligence im Zweifel machen und viele Sachen sich angucken. Aber alleine, durch den Umfang dieses Informationsblattes wird dann der Aufwand dann doch auch deutlich gesenkt. Und dann gibt es noch eine weitere Ausnahme, dass Kapitalerhöhungen volumenunabhängig, prospektfrei möglich sind. Wenn die Aktien schon mindestens 18 Monate gelistet sind. Und auch da braucht man dann halt, so ein elfseitiges Dokument, das sogenannte Anhang 9-Dokument. Und damit wird letzten Endes die Zulassung zum regulierten Markt für Unternehmen, die halt von vornherein mit mehreren Kapitalerhöhungen planen. Oder zumindest für die Zukunft rechnen, durch den EU-Listing Act wieder deutlich attraktiver.
Joël Kaczmarek: Hervorragend, ihr beiden. Also ich lerne, Börsengang für Familienunternehmen ist ein durchaus komplexer Prozess, Aber wenn ich den sorgfältig plane und mir so ein paar Gedanken mache, über die Gestaltungsansätze, die ich jetzt von euch auch gelernt habe, Dann kann ich da durchaus die Vorteile des Kapitalmarkts für mich nutzen. Aber ich habe auch einen guten Eindruck gekriegt, Warum es Experten und Expertin für Euch braucht. Ja, ich danke euch ganz, ganz herzlich, drücke die Daumen, dass wir mehr Börsengänge sehen. Und ja, für heute, Wie gesagt, ganz herzlichen Dank.
Sebastian Bednarz: Das freut uns, hat auch uns Spaß gemacht. Und das Gleiche gilt eigentlich für Börsengänge. Das ist immer interessant und aufregend. Bietet halt auch viele Vorteile für die Unternehmen. Muss man sich im Detail genau angucken.
Lucas Wessels: Dem ist nichts hinzuzufügen. Super. Vielen, vielen Dank.
Intro & Outro Speaker: Danke fürs Zuhören beim digital kompakt Podcast. Du merkst, hier ziehst du massig Wissen für dich und dein Unternehmen heraus. Wenn du mit uns noch erfolgreicher werden möchtest, abonniere uns auf den gängigen Podcast. Und hey, je größer. Wir werden, desto mehr Menschen können wir helfen. Also erzähl doch auch deinen Kolleginnen und Kollegen von uns. Bis zum nächsten Mal.